Der offene Vollzug ist eine Form der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, bei der Gefangene außerhalb der Haftanstalt untergebracht sind, jedoch weiterhin unter Aufsicht der Justizbehörden stehen. Diese Maßnahme ermöglicht es den Gefangenen, sich schrittweise auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten.
Im offenen Vollzug können die Gefangenen in der Regel tagsüber einer Erwerbstätigkeit nachgehen, Bildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen wahrnehmen oder auch Freizeitaktivitäten ausüben. Sie kehren lediglich zur Übernachtung in die Haftanstalt zurück.
Die Teilnahme am offenen Vollzug setzt voraus, dass die Gefangenen sich in einem Vertrauensverhältnis zu den Behörden befinden und als nicht flucht- oder rückfallgefährdet gelten. Zudem müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise eine Mindesthaftdauer oder die Ableistung einer bestimmten Anzahl an Hafttagen.
Der offene Vollzug dient dazu, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern und ihre Reintegration in die Gesellschaft zu erleichtern. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Strafvollzugs in vielen Ländern.
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